Glutenfreie Produkte, oder doch nicht? Das 1×1 der Ausnahmen

Wer sich glutenfrei ernähren muss bei der Auswahl der glutenfreien Produkte so einiges beachten. Zum einen merken wir uns Zöliakie-Betroffene die 15 verbotenen Zutaten:

  • Gluten,
  • Weizen/ Weizenstärke,
  • Gerste/ Gerstenmalz(-extrakt),
  • Roggen,
  • Dinkel,
  • Seitan,
  • Bulgur,
  • Hafer,
  • Grünkern,
  • Einkorn,
  • Kamut,
  • Emmer,
  • Triticale,
  • Weizeneiweiß
  • und Weizenkleber.

Das bedeutet, wenn wir eins oder mehrere dieser Zutaten auf der Verpackung bei der Zutatenliste entdecken, ist das Produkt für uns tabu. Der Zöliakie Austausch nennte das im positiven so: Steht nix drauf – ist nix drin. Doch es gibt Ausnahmen, da sollte man trotzdem auf eine explizite glutenfreie Kennzeichnung achten, auch wenn keine verbotene Zutat enthalten ist.

Und die möchten wir Euch näherbringen:

Glutenfreie Produkte wie Mehl, Pseudogetreide und Maisgrieß

Die Kontamination von Maismehl kann schon beim Anbau von Mais beginnen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Felder gemischt bepflanzt oder die Erntemaschinen nicht speziell für den glutenfreien Markt genutzt werden. Das gilt aber auch für Hafer oder Buchweizen und andere Mehlsorten, die eigentlich glutenfreie Produkte wären.

Zudem wird Mehl in Getreidemühlen gemahlen, die zwischen den einzelnen Mehlsorten nicht ausreichend gereinigt werden können, so dass es zu einer Kontamination kommen kann. So sollten Mehle IMMER als glutenfrei gekennzeichnet sein, da diese in speziellen Mühlen gemahlen werden.Diese haben sich auf glutenfreie Produkte wie Mehle oder allergenfreie Mehle spezialisiert.

Dasselbe verhält sich daher auch für Produkte, die viel Mais- oder Reismehl enthalten. Hier sollte ebenfalls auf eine glutenfreie Kennzeichnung geachtet werden, da eine mögliche Kontamination vorhanden sein kann.

Des Weiteren wird Maisgrieß und Pseudogetreide, wie z.B. Quinoa ebenfalls in solch gemischten Mühlen verarbeitet, so dass Zöliakie Betroffene nur glutenfrei gekennzeichneten Maisgrieß kaufen sollten.

Nuss- und Mandelmehle werden dagegen immer in speziellen Mühlen gemahlen, da diese einen anderen Verarbeitungsprozess durchlaufen. Deshalb müssen diese Mehle nicht explizit als glutenfrei gekennzeichnet werden und sind daher eine Ausnahme der glutenfreien Produkte.

Glutenfreie Produkte schnabel-auf.de
Glutenfreie Produkte schnabel-auf.de

Getreideprodukte

Wie im vorherigen Absatz erwähnt, dass Mehle als glutenfrei gekennzeichnet sein müssen, müssen auch die dazugehörigen Getreideprodukte als solches gekennzeichnet sein. Darunter fallen: Brot, Nudeln, Cerealien und verarbeitete glutenfreie Produkte, die auf Mehl- und Getreidebasis basieren. Da reicht es nicht, Produkte zu kaufen, die offensichtlich glutenfreie Produkte sind laut der Zutatenliste. Aber weil die Hauptzutat Mehl ist, muss es als glutenfrei vermerkt sein.

Übrigens ist immer die Zutat am Anfang einer Zutatenliste am meisten vertreten und dann absteigend in der Menge aufgelistet.

Es muss nicht unbedingt das Siegel haben, es reicht auch die Aufschrift “glutenfrei”. Wobei das Produkt durch das Siegel die absolute Sicherheit bekommt, weil es in diesem Fall zu ständigen stichprobeartigen Kontrollen kommt.

Getreidekörner und Hülsenfrüchte

Getreidekörner, wie Buchweizen, Linsen und Co werden auf denselben Felder angebaut wie auch der Weizen. Wenn man die Körner konsumieren möchte, ist das an und für sich kein Problem. Es ist ja schließlich ein glutenfreies Produkt. Man kann glutenfrei gekennzeichnete Getreidekörner kaufen, die unter „glutenfreien“ Bedingungen gezüchtet werden oder man sortiert die nicht Gekennzeichneten aus. Weizenkörner unterscheiden sich deutlich von dem Rest der Körner wie zum Beispiel Linsen. Sortiert man diese Körner auf einer sauberen Arbeitsfläche, so ist das Endprodukt glutenfrei. Die fertig sortieren Getreidekörner sollten jedoch noch gewaschen werden, damit jegliche Verunreinigung ausgeschlossen werden kann.

Glutenfreies Produkt, obwohl Gerste in der Zutatenliste steht?

Bekanntermaßen gibt es glutenfreie Ausnahmen, die Gerste enthalten, aber glutenfrei sind. Darunter zählen

  • Lindt,
  • Funnyfrisch Chips,
  • Bionade
  • und das Neumarkter Lammsbräu.

Hier wird die Gerste zum Brauen oder zum Herstellen des Produkts verwendet, aber das Endprodukt bleibt immer unter 20 ppm. Dies wird regelmäßig untersucht, so dass sich Zöliakiebetroffene bedenkenlos darauf verlassen können. Es kann jedoch trotzdem vorkommen, dass Betroffene die enthaltene Gerste trotzdem nicht vertragen und mit Beschwerden reagieren, obwohl es ein glutenfreies Produkt ist

Hast Du noch Fragen dazu? Nutze die Kommentarfunktion.  Noch mehr über Zöliakie und die glutenfreie Ernärhung liest Du hier.

Und da alle unsere Rezepte glutenfrei sind, stöbere gern durch unsere Vielfalt an Hauptspeisen.